Update zur Grundsteuer
• Was ist die Kritik an dem Bundesmodell?
Die neue Grundsteuer, bei welcher u.a. in Schleswig-Holstein das sogenannte Bundesmodell zur Berechnung verwendet wird, verstößt nach Einschätzung von Haus & Grund gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil die Finanzämter die Grundsteuer aufgrund pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwert festsetzen können. Das Bundesmodell bewertet demnach Immobilien zu unpräzise und zu pauschal, wichtige Grundstücksmerkmale werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
• Wie hat der Bundesfinanzhof entschieden?
Mit Urteil vom 10.12.2025 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die beiden von Haus & Grund Deutschland und dem Bund der Steuerzahler unterstützten Musterklagen aus Köln und Berlin gegen das im Rahmen der Grundsteuer angewendete Bundesmodell abgewiesen. Der BFH vertritt die Auffassung, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen dürfe. Er verstoße damit nicht zwingend gegen den Gleichheitssatz, auch nicht wegen der damit gegebenenfalls verbundenen Härten. Als Begründung werden durch den BFH Praktikabilitäts-Erwägungen der Finanzämter genannt. Wie geht es mit den Gerichtsverfahren weiter? Gegen die beiden abweisenden Urteile werden jetzt Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorbereitet. Die dann zu treffende Entscheidung des BVerfG dürftemaßgeblich für die Anwendbarkeit der Grundsteuerberechnung sein.
• Wie ist der Stand in Bezug auf einen eingelegten Widerspruch?
Sofern der Widerspruch gegen die Bescheide in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit fristgerecht ein gelegt wurde, ist nach derzeitigem Stand nichts weiter zu unternehmen. Nach Angabe des Finanzministeriums ruhen diese Verfahren gemäß § 363 Abs. 2 AO in Schleswig-Holstein. Es ist davon auszugehen, dass das Ruhen der Verfahren bis zu einer Entscheidung des BVerfG beibehalten wird. Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, werden wir entsprechend darüber informieren.
• Der Widerspruch wurde bereits eingelegt, aber noch nicht begründet?
Sollten sie den Widerspruch bereits eingelegt, aber noch nicht begründet haben, so nutzen sie für die Begründung gerne die auf der Website des Landesverbandes frei zur Verfügung gestellte Musterbegründung. Wir raten hierbei dazu, die in der Musterbegründung angeführten Zweifel bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells entsprechend in ihrer Begründung zu übernehmen. Sofern sie im Rahmen ihres Verfahrens von ihrem Finanzamt kontaktiert werden, so nutzen Sie bei Rückfragen gerne die Rechtsberatung des Landesverbandes:
Haus & Grund Schleswig-Holstein
Stresemannplatz 4, 24103 Kiel
0431-600 6 600