Förderanträge zum Klimaschutzprogramm

Leider hat das Land Schleswig-Holstein die neuen Termine erst kurzfristig bekannt gegeben, denn:

Ab heute, 16.08.2023, können Förderanträge für nicht-fossile Heizungen gestellt werden. Für Wärmepumpen gibt es beispielsweise bis zu 2.000,-, für Solarthermieanlagen bis zu 900,- Euro Zuschuss. Dazu werden der Anschluss an ein Wärmenetz ebenso wie eine Biomassenheizanlage bezuschusst.

Ab dem 17.08.2023 können dann Förderanträge für Ladestationen an Mehrfamilienhäusern gestellt werden. Hier gilt es, schnell zu sein, denn nur 220 Anträge werden berücksichtigt.

Das Antragsfenster für die Förderung von Batteriespeichern öffnet das Umweltministerium am 22.08.2023, zunächst werden 350 Anträge zugelassen.

Zuschüsse für insgesamt 10.000 Solar-Balkonanlagen können am 29. und 30.08.2023, jeweils 8-18 Uhr eingereicht werden. Hier war die Anfrage im Juni so groß, dass auf 3.000 Anträge, die das Land zulassen wollte, rund 25.000 Anfragen kamen.

Die Landesregierung hat nun die technischen Möglichkeiten zur Online-Antragstellung erweitert. Es sollen pro Stunde 500 Schleswig-Holsteiner die Möglichkeit haben, einen Antrag zu stellen. Dazu wird es einen digitalen Warteraum geben.

Weitere Informationen zu dem Programm finden Sie hier:

schleswig-holstein.de - Klimaschutz

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