Antragsstopp für Wärmepumpen-Förderung

Eine unangenehme Überraschung für die Schleswig-Holsteiner: Die Bundesregierung hat über Nacht die Förderung zu den bisherigen Bedingungen gestoppt. Zugleich fährt Schwarz-Rot mit dem gerade gekippten Gebäudemodernisierungsgesetz die Unterstützung aus Steuergeldern zurück.

Mitte vergangener Woche hatte die KfW das Antragsportal plötzlich abgeschaltet. Haushalte, die eine Anschaffung einer Wärmepumpe fest geplant, aber noch keinen Förderantrag gestellt hatten, sind nun betroffen. Eine Ausnahme gilt nur für Personen, denen bereits die "Bestätigung zum Antrag" vorliegt. Sie können den Antrag noch bis zum 20.07.2026 einreichen.

Die neu geregelte Unterstützung für klimafreundliche Heizungssysteme fällt in den meisten Fällen magerer aus, als es bisher der Fall war.

Enno de Vries, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima (SHK) in Schleswig-Holstein sagt, die unangekündigte Aussetzung der Antragstellung habe bei Verbrauchern und Heizungsbetrieben zu großer Verunsicherung geführt. "Das wirft teilweise intensive Planungen, die mit Fördermitteln kalkuliert haben und kurz vor dem Abschluss standen, mit einem Federstrich über den Haufen".

Nach den neuen Regeln fördert der Bund nur noch  maximal 28.000 Euro für den Einbau einer Anlage, die Obergrenze sinkt in den Folgejahren stufenweise weiter ab bis auf 22.000 Euro. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus verringert sich jährlich um 4 Prozent, der Bonus für klimafreundliche Kühlmittel entfällt komplett.Auf der anderen Seite zahlt der Bund Geringverdienern zukünftig eine höhere Förderung mit einem Kinderzuschlag. Der Einbau von Anlagen, die in der EU hergestellt wurde, wird mit 15% gefördert.

 

Bild: Pixabay

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